Datenschutz und AGB

Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und möchten, dass Sie sich beim Besuch unserer Website sicher fühlen. In dieser Datenschutzerklärung erklären wir, welche Daten wir erheben, wie wir sie nutzen und welche Rechte Ihnen zustehen.

1. Verantwortlicher

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Manuel Wagner

Korbacher Straße 115a

34270 Schauenburg

Kontakt

Telefon:  0162 / 7200999

E-Mail:  info@mw-schadengutachten.de

2. Erhebung und Verarbeitung von Daten

Beim Besuch unserer Website erheben wir automatisch bestimmte Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Dazu gehören unter anderem:

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Referrer-URL (die Seite, von der Sie gekommen sind)
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  • Spracheinstellungen

Diese Daten werden ausschließlich für die Bereitstellung und Verbesserung unserer Website verwendet. Wir verarbeiten diese Daten jedoch nur, wenn Sie im Cookiebanner Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung von Cookies und Tracking-Technologien geben. Wenn Sie diese Zustimmung ablehnen, werden keine personenbezogenen Daten erhoben und auch keine externen Ressourcen wie Schriftarten oder andere Inhalte von Drittanbietern geladen.

3. Google Analytics

Diese Website verwendet Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet Cookies, um eine Analyse der Benutzung der Website durch die Nutzer zu ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Nutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an Google übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Google wird Ihre IP-Adresse jedoch nicht mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Diese Daten werden jedoch nur erhoben, wenn Sie im Cookiebanner Ihre Zustimmung zur Nutzung von Google Analytics erteilen. Wenn Sie diese ablehnen, wird Google Analytics nicht aktiviert, und es werden keine Daten an Google übertragen.

4. Ihre Rechte

Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, diese zu berichtigen oder löschen zu lassen sowie die Verarbeitung einzuschränken. Zudem können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen oder Ihre Einwilligung widerrufen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die oben angegebene Kontaktadresse.

5. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei Bedarf zu ändern, um sie an aktuelle rechtliche Anforderungen oder bei Änderungen der Dienstleistung anzupassen. Eine jeweils aktuelle Version finden Sie auf dieser Seite.

AGB

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Erstellung des Gutachtens durch den Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur Vertragsinhalt, wenn sie der AN schriftlich anerkannt hat.

§ 2 Auftragserteilung

(1) Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich, ohne dass sie der schriftlichen Bestätigung bedürfen.

(2) Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen.

(3) Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zulasten des AN, der von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen ist.

(4) Der AN ist berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des AG die notwendigen und üblichen Untersuchungen nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuholen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des AG bedarf. Soweit hier unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck des Gutachtens zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist die vorherige Zustimmung des AG einzuholen, sofern dies nicht bereits im Auftrag vereinbart wurde.

§ 3 Vollmacht

Der AG ermächtigt den AN, bei beteiligten Behörden und dritten Personen die für die Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen, falls erforderlich, ihm hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen.

§ 4 Sachverständigenhonorar

(1) Bei Schadengutachten (Haftpflicht & Kasko) richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe, für die im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschließlich Mehrwertsteuer zzgl. ggf. einer Wertminderung maßgebend sind. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschließlich Mehrwertsteuer vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage.

(2) Honorarliste: Unsere für den AG verbindliche Honorarliste (BVSK e.V.) liegt zur Einsichtnahme aus und ist verbindlich.

(3) Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der in den Geschäftsräumen der AN ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen".

(4) Bei Beratungen oder Spezialgutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 175,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet.

(5) In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung schriftlich getroffen werden.

(6) Werden zur vollständigen Schadensfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (s. Abs. 4).

(7) Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen. Nebenkosten für Haftpflicht- und Kaskoschäden: Lichtbilder pro st. (1. Ausfertigung) 2,00 €, Lichtbilder pro st. (2. und jede weitere Ausfertigung) 1,00 €, Schreib-/Bearbeitungskosten je Gutachten- und Kalkulationsseite 1,80 €, Fahrtkosten je angefangener km 1,05 €, Porto, Telefon, Fax, Datenübertragung, etc. pauschal 20,00 €, alle Preis zzgl. der MwSt. Sonstige Kosten wie Verbringungskosten, Vermessungskosten, Teilepreise-Beschaffungskosten, Demontagekosten etc. werden gesondert, gegebenenfalls zuzüglich eines Bearbeitungsaufschlages, in Rechnung gestellt.

(8) Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

(9) Gerichtsgutachten werden ordnungsgemäß nach dem JVEG abgerechnet.

§ 5 Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtlich zu Beweissicherungszwecken veranlasste Tätigkeit – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch als gerichtlich bestellter Sachverständiger –, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß der vorstehenden Paragraphen.

§ 6 Stornierungen

(1) Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen.

(2) Stornierungskosten werden pauschal mit € 150,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig ohne Rücksicht auf den Auftragsumfang.

(3) Hat der AN bereits mit dem Auftrag begonnen, wird der vollständige, sich aus dem Auftrag ergebende Honoraranspruch fällig.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Das Sachverständigenhonorar ist bei Erhalt des Gutachtens sofort und ohne Abzug fällig.

(2) Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen und nur zahlungshalber angenommen.

(3) Nach 15 Tagen nach Fälligkeit bzw. Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung gerät der AG in Verzug und hat die Forderung ab dort ohne weitere Mahnung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

(4) Nach erfolgloser Mahnung kann der AN ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder Klage erheben.

§ 8 Erstellung des Gutachtens

(1) Der AG erhält, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit einem Originallichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz.

(2) Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.

(3) Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen in Köln. Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an den Verband freier Kfz-Sachverständiger e.V. (VfKeV) in 40212 Düsseldorf, Friedrichstraße 91 – Tel. 0211/451077; Fax: 0211/451078 -) zu wenden.

(4) Nach Erteilung des Gutachtens und nach Zahlung desselben hat der AN die ihm vom AG zur Durchführung des Gutachtenauftrages überlassenen Unterlagen unaufgefordert an diesen zurückzugeben.

(5) Das Gutachten wird grundsätzlich an den AG versendet, auf Wunsch des AG auch an Dritte. In beiden Fällen erfolgt der Versand auf Risiko des AG.

§ 9 Gewährleistung

(1) Als Gewährleistung kann der AG zunächst nur kostenlose Nachbesserung bei nachweislich mangelhaftem Gutachten verlangen.

(2) Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der AG die Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen.

(3) Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem AN schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.

(4) Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz unberührt.

§ 10 Haftung

(1) Der AN haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Mitarbeiter die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen.

(2) Rechte des AG aus Gewährleistung werden dadurch nicht berührt.

(3) Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist unterliegen, verjähren nach drei Jahren mit Abschluss des Kalenderjahres, in dem der Schadensersatzanspruch fällig geworden ist. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens beim AG.

§ 11 Urheberrechtsschutz-/Datenschutzerklärung

(1) Der AN behält an dem von ihm erbrachten Gutachten, soweit dieses urheberrechtsfähig ist, das Urheberrecht.

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Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.